Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand
Juli 2005
Liebe Reiseteilnehmer,
in Ihrem und unserem Interesse möchten wir die
rechtlichen Grundlagen festlegen, die das Vertragsverhältnis, das durch die
Anmeldung zustande kommt, bestimmen sollen. Der bei jeder Reisebeschreibung
enthaltene Absatz „Die Voraussetzungen“ ist Bestandteil des Vertrages
zwischen Ihnen und uns. Darüber hinaus gilt die nachfolgende Vereinbarung, in
der die beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung des
Reisevertragsgesetzes zusammengefasst sind.
1.
Wer kann teilnehmen?
An den Reisen kann jeder teilnehmen, der gesund, den
in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie
entsprechend ausgerüstet ist. Kursleiter und Führer sind berechtigt, zu Beginn
und noch während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese
Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm
auszuschließen; soweit wir dadurch Aufwendungen ersparen, erstatten wir dem
Teilnehmer deren Wert. Wir raten dringend, vor der Reise Ihren Arzt zu
konsultieren.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an
Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen
Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Unser Vertragspartner bleiben Sie. Dem
Ersatzteilnehmer räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag (einschließlich Gewährleistung
und Ersatzansprüche) ein. Tritt ein von Ihnen benannter Ersatzteilnehmer in den
Vertrag ein, so haftet er zusammen mit Ihnen für den Reisepreis und die durch
den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten als Gesamtschuldner.
2.
Zahlungen
Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung
durch uns ist die Buchung für Sie und für uns verbindlich. Auf die Ihnen
gleichzeitig zugehende Rechnung einschließlich Sicherungsschein ist innerhalb
von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises, fällig.
Diese wird auf den Reisepreis angerechnet.
Die Restzahlung wird spätestens 35 Tage vor
Reisebeginn fällig. Die Unterlagen werden nach Eingang Ihrer
Restzahlung zugesandt.
3.
Unsere Leistungen
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus
unseren Tourenbeschreibungen. Änderungen oder Abweichungen der
Reisbeschreibungen während der Reise sind aufgrund der Art einer Trekking-,
Erlebnis- oder Abenteuerreise jederzeit möglich, da aufgrund von Straßenverhältnissen,
Wettereinbrüchen, behördlicher Willkür, Schwierigkeiten mit örtlichen
Transportmitteln in Nepal u. a. der in der Tourenbeschreibung angegebene
Reiseverlauf nicht garantiert werden kann.
Die Reisebeschreibung stellt insofern auch nur den
geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer schriftlichen Bestätigung.
Die Leiter der Touren und Trekkingfahrten sind in
der Regel Bergführer oder ähnlich qualifiziert. Ihren Anordnungen ist
unbedingt Folge zu leisten. Medikamente, die Sie benötigen, müssen von Ihnen
selbst in ausreichender Menge mitgenommen werden. Falls Sie eine Bergtour oder
ein Trekking vorzeitig beenden bzw. beenden müssen, gehen die dadurch
entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten.
4.
Versicherungen für jeden Reiseteilnehmer
Für jeden Reiseteilnehmer werden folgende
Reiseversicherungen empfohlen:
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Reisehaftpflicht-Versicherung
Reise-Krankenversicherung
Such-, Bergungs- und Rettungskostenversicherung
Notruf-Versicherung
Unfall-Invaliditäts-Versicherung
Diese können über uns bei der Europäischen Reiseversicherung
abgeschlossen werden.
5.
Mindestteilnehmerzahl
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so
sind wir berechtigt, bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Sie erhalten dann den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Darüber
hinausgehende Aufwendungen wie z.B. für Impfungen oder Visa können nicht übernommen
werden.
6.
Dokumente und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst
verantwortlich. Hierzu gehört auch die Einhaltung von Terminvorgaben für die
Beantragung von Visa und Permits, sofern diese von uns für Sie eingeholt
werden. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung
geändert werden sollten. Sofern dies dem Reiseveranstalter möglich ist, wird
er den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung
wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
7.
Leistungs- und Preisänderungen
Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei
Drucklegung bekannten Stand. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit
der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Flughafengebühren, Visumgebühren)
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in
dem Umfang bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zu ändern, wie
sich deren Erhöhung pro Reiseteilnehmer auf den Reisepreis auswirkt, sofern der
Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt.
Flugplanänderungen, Änderungen des Reiseprogramms
oder Wechsel des Transportmittels wie der Fluggesellschaft müssen wir uns
vorbehalten, soweit dies aus technischen Gründen infolge unvorhergesehener Umstände
oder im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufes erforderlich und dem
Reiseteilnehmer zumutbar ist.
Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % oder im
Fall einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung ist der Reiseteilnehmer
berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reiseteilnehmer hat
dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung uns gegenüber schriftlich
geltend zu machen.
8.
Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Das müssen Sie in Ihrem Interesse aus Gründen der
Beweissicherung unbedingt schriftlich tun. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem
Arbeitstag bis spätestens 17.00 Uhr (Montag bis Freitag, ausgenommen sind
Feiertage), an dem sie bei uns schriftlich eingeht. Bei Rücktritt können wir
anstelle der konkreten Berechnung der Rücktritts-Entschädigung die nachfolgend
aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in
Rechnung stellen:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt
5 %
44. bis 22. Tag vor
Reiseantritt
15 %
21. bis 15. Tag vor
Reiseantritt
20 %
14. bis 07. Tag vor
Reiseantritt
30 %
06. bis 01. Tag vor
Reiseantritt
60 %
am Abreisetag
100%
Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines
geringeren Schadens unbenommen.
Vermitteln wir einen Charter- oder Linienflug zu
Spezialtarifen, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen
Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt werden, die
Ihnen auf Wunsch gerne zugänglich gemacht werden. Der Aufwendungsanspruch kann
bis 100% der Flugkosten betragen.
9.
Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen
Wird die Durchführung der Reise infolge außergewöhnlicher
Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien,
hoheitliche Anordnungen u. ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl Sie als auch wir vom Reisevertrag zurücktreten bzw. kündigen.
Für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende
Reiseleistungen steht uns eine Wertentsprechende Entschädigung zu. Mehrkosten für
eine eventuelle Rückbeförderung tragen wir zur Hälfte, sonstige Mehrkosten
sind vom Teilnehmer zu übernehmen. Darüber hinausgehende gegenseitige Ansprüche
sind ausgeschlossen. Selbstverständlich erstatten wir den bezahlten Reisepreis
abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, wenn wir unsererseits die Verträge mit
unseren Leistungsträgern stornieren können.
10. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
11. Beschränkte Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird, oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf
die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Erhöhtes
Risiko im Gebirge und bei Auslandsreisen
Alle Reisen und Kurse werden von uns gewissenhaft
vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv
vorgestellte Reiseerfolge geben. Vielen der von uns angebotenen Reisen haftet
ein Hauch von Abenteuer, Risiko und Ungewissheit an. Dies macht nicht zuletzt
ihren besonderen Reiz aus. Daran sollten Sie aber vor der Buchung denken und mit
diesem Bewusstsein teilnehmen. Bei sämtlichen, Trekkings-Touren und
Expeditionen ist zu beachten, dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und
Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit,
Kälteschäden etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung
nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses alpine
Restrisiko muss der Kunde selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge,
vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer
Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder
medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch
kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können.
Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und
Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes
Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt.
Es wird dem Kunden deshalb dringend empfohlen, sich
intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den
Anforderungen und Risiken auseinander zusetzen, die mit dem von ihm gebuchten
Programm verbunden sein können. Bei sämtlichen Reisen erfolgt die Teilnahme im
Hinblick auf den bergsteigerischen Teil der Reiseveranstaltung auf der Basis als
selbständiger Bergsteiger. Die Bergbesteigungen erfolgen in eigener
Verantwortung und auf eigenes Risiko. Auch in abgelegenen Gebieten müssen
lokale Transportmittel wie z. B. Flugzeuge, Busse, Führen und/oder sonstige
Fahrzeuge benutzt werden, die im Einzelfall nicht europäischen Sicherheitsmaßstäben
entsprechen, für die es aber keine Alternativen gibt. Dadurch können sich
teilweise erhebliche Transportrisiken ergeben, auf die wir keinen Einfluss haben
und deshalb auch keine Haftung übernehmen können. Auch insoweit muss deshalb
der Reiseteilnehmer eine entsprechende Risikobereitschaft mitbringen. Sollten
Sie Fragen zum Gefahren und Risikopotential einer Reise haben, so dürfen wir
Sie bitten, sich vor Abschluss des Reisevertrages mit uns in Verbindung zu
setzen.
12.
Verjährung
Die reisevertraglichen Ansprüche des Teilnehmers
verjähren in einem Monat. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen den Reisenden und dem
Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der
Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.
Veranstalter:
Nepalreisen
Heinz Nikolaus
Rheinstrasse
11
76275 Ettlingen
Tel.:
0049724315453,
Fax: 0049724315453
Email: Info@Nepalreisen.info
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